Zuchtordnung und Durchführungsbestimmung
Ausgehend von dem in der jeweils gültigen Satzung des Verbandes Deutscher Kleinhundezüchter e.V. (nachfolgend VK genannt) beschrieben Ziel und Zwecks der Förderung der planmäßigen Zucht gesunder, verhaltenssicherer und sozialverträglichen Rassehunde gibt sich der VK die nachfolgende Zuchtordnung.
Die vom Verband Deutscher Kleinhundezüchter (VK) betreuten Hunderassen: Bichon frisé‚ Biewer-Terrier, Bologneser, Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua Kurzhaar, Chihuahua Langhaar, Havaneser, Löwchen, Malteser, Mops, Papillon, Phalène, Prager Rattler, Russisch Bolonka Zwetna, Russkiy Toy Glatthaar, Russkiy Toy Langhaar, Schipperke, Shih Tzu, Belgischer Zwerggriffon, Brabanter Zwerggriffon und Brüsseler Zwerggriffon gehören zu den kleinsten kynologisch anerkannten Hunderassen.
Für die nicht FCI-anerkannten Rassen Biewer-Terrier und Russisch Bolonka zwetna führt der VK mit Genehmigung des VDH ein Nationales Zuchtbuch.
Die Zuchtordnung des VK, die Zuchtordnung des VDH und deren Durchführungsbestimmungen, sowie das internationale Zuchtreglement der FCI sind für alle Mitglieder des VK verbindlich. Im Falle von Kollisionen gehen die Regelungen der VDH-Zuchtordnung und des internationalen Zuchtreglements der FCI den Regelungen der VK-Zuchtordnung vor.
Erblich bedingte Defekte und Krankheiten werden vom VK erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft. Soweit nach der vorliegenden Zuchtordnung Veröffentlichungen erforderlich sind, werden diese entsprechend der in der Satzung vorgesehenen Art und Weise bekannt gegeben.